Birgit Grotjan Tel. 0441-97 290-0
PRÜFUNG NACH § 24
FINANZANLAGENVERMITTLUNGSVERORDNUNG
Anlagevermittler und Anlageberater mit einer Zulassung nach § 34f GewO unterliegen seit dem 1.1.2013 neuen regulatorischen Anforderungen und Prüfungspflichten. Die Prüfung nach § 24 Finanzanlagenvermittlungsverordnung (finVermV) ist erstmals für das Kalenderjahr 2013 durchzuführen und ersetzt die bisherige Prüfung nach der MaBV.
Aufgrund unserer langjährigen Expertise bei der Prüfung von Wertpapierdienstleistungsunternehmen, die vergleichbaren Anforderungen unterliegen, bieten wir Ihnen die Durchführung der Prüfung nach § 24 FinVermV an.
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