Birgit Grotjan Tel. 0441-97 290-0
AUSLAGERUNG NACH § 36 KAGB
Auslagerungen von Kapitalverwaltungsgesellschaften müssen umfangreiche Anforderungen nach § 36 KAGB erfüllen. Neben aufsichtsrechtlichen Mindestanforderungen an die Verträge muss insbesondere ein funktionsfähiges internes Kontrollsystem eingerichtet werden. Bei der Umsetzung als auch bei der regelmäßigen Überwachung der Aktivitäten von Auslagerungsunternehmen unterstützen wir Sie gerne.
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